Empfehlungen zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Kopfschmerzen
M. Emmenegger, R. Schaumann-von Stosch , S. Biethahn, H. Schmidt / Juli 2015
Grundsatz: Diagnostik und Behandlung vor Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitsunfähigkeit unter hausärztlicher Behandlung
1. Kurzzeitarbeitsunfähigkeit mit und ohne ärztliches Zeugnis max. an 5 Tagen/Jahr
2. Keine Langzeitarbeitsunfähigkeit aufgrund von Kopfschmerzen
Wenn dies nicht erreichbar ist, Zuweisung zur neurologischen Beurteilung
1. Diagnosesicherung, insbesondere Abklärung MOH
2. Einleitung/Optimierung der Akuttherapie
3. Etablierung einer Prophylaxe
a. Pharmakologisch
b. Nicht-medikamentös
Arbeitsunfähigkeit unter neurologischer Behandlung
1. Kurzzeitarbeitsunfähigkeit mit und ohne ärztliches Zeugnis üblicherweise nur wenige Tage/Jahr
2. Langzeitarbeitsunfähigkeit aufgrund von primären Kopfschmerzen nur in Ausnahmefällen mit entsprechender fachneurologischer Plausibilisierung / Begründung
3. Bei sekundären Kopfschmerzen interdisziplinäre Beurteilung Voraussetzung